Informationen für Anwärter
Der Ablauf des Aufnahmeverfahrens ist wie folgt:
- Das Antragsformular kann bei Mitgliedern des Vorstandes angefragt werden.
- Zusammen mit fünf selbst hergestellten Messern wird der Antrag dem Qualitätsausschuss vorgelegt. Das kann auf einer Messe geschehen, oder per Post als „Passaround“. Dazu sollte man sich mit dem Vorstand/ Qualitätsausschuss absprechen. In Ausnahmefällen, z. B. bei ausländischen Anwärtern, kann die Begutachtung zur Jahreshauptversammlung erfolgen. Die fünf Messer können auch einzeln vorgestellt werden.
- Werden die vorgestellten Messer vom Qualitätsausschuss abgelehnt, ist es jedoch möglich, die Messer zu verbessern und erneut vorzulegen. Deshalb empfehlen wir, sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung um die Vorlage der Messer zu kümmern.
- Die Aufnahme als Probemitglied wie auch als Vollmitglied erfolgt immer in der Hauptversammlung durch die anwesenden Mitglieder. Ohne persönliche Anwesenheit bei der Hauptversammlung ist eine Aufnahme grundsätzlich nicht möglich.
- Probemitglieder zahlen im ersten Jahr nur den halben Jahresbeitrag von Vollmitgliedern.
